VERWALTERWECHSEL

Ein neuer Anfang.
Gut vorbereitet.

Sie denken über eine andere Hausverwaltung nach? Vielleicht endet der Vertrag, wichtige Themen kommen nicht voran oder Ihre Erwartungen haben sich verändert. Wir besprechen mit Ihnen, was Ihre Immobilie jetzt braucht, und bereiten den Übergang gemeinsam vor.

BEVOR SIE ENTSCHEIDEN

Was soll künftig
besser laufen?

Ein Wechsel beginnt mit Ihren Erwartungen. Welche Informationen fehlen Ihnen? Welche Aufgaben sind offen? Was funktioniert bereits gut und soll erhalten bleiben? Je konkreter wir Ihre Ausgangslage kennen, desto besser lässt sich die künftige Betreuung vereinbaren.

Für das erste Gespräch brauchen Sie keine fertig sortierte Objektakte. Adresse, Zahl der Einheiten, aktuelle Verwaltungssituation und die wichtigsten Anliegen reichen für den Einstieg. Anschließend klären wir, welche Unterlagen für ein belastbares Angebot und einen realistischen Start benötigt werden.

VOM ERSTGESPRÄCH ZUR BETREUUNG

So wird aus dem Wunsch
ein geordneter Übergang.

SCHRITT 1

Ausgangslage verstehen

Wir sprechen über die Immobilie, die Zusammenarbeit mit dem Beirat und die laufenden Aufgaben. Dazu gehören auch anstehende Maßnahmen, offene Abrechnungen und besondere Vereinbarungen. Gemeinsam halten wir fest, welche Themen beim Wechsel Vorrang haben.

SCHRITT 2

Leistungen und Beginn abstimmen

Sie erhalten ein Angebot mit dem vorgesehenen Umfang der Betreuung. Wir erläutern Zuständigkeiten und Vergütung und stimmen den möglichen Beginn mit Ihnen ab. Bestehende Vertragsbindungen und die nötigen Entscheidungen werden dabei berücksichtigt.

SCHRITT 3

Die Entscheidung vorbereiten

Bei einer WEG entscheiden die Eigentümer über die Verwalterbestellung. Für die Vorbereitung stellen wir unser Angebot und die Angaben zu unserer Betreuung bereit. Bestellung, bisheriger Vertrag und neuer Vertrag müssen zeitlich aufeinander abgestimmt werden.

SCHRITT 4

Unterlagen und Aufgaben übernehmen

Nach wirksamer Beauftragung koordinieren wir die Übergabe. Wir sichten den Bestand, erfassen fehlende Unterlagen und ordnen laufende Vorgänge. Eigentümer und Beteiligte erhalten die Informationen, die sie für die Zusammenarbeit mit Larsen benötigen.

DIE OBJEKTAKTE

Wichtige Unterlagen.
Offene Themen im Blick.

Eine vollständige Übergabe umfasst mehr als Ordner und Zugangsdaten. Wir möchten nachvollziehen können, was bereits beschlossen, beauftragt, bezahlt oder noch zu klären ist. Eine Übersicht offener Vorgänge hilft, an die bisherige Bearbeitung anzuschließen.

  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und aktuelle Eigentümerdaten
  • Verwaltervertrag, Bestellungsbeschluss und relevante Vereinbarungen
  • Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Vermögensberichte und Buchhaltungsunterlagen
  • Protokolle, Beschlusssammlung und noch nicht umgesetzte Beschlüsse
  • Dienstleistungs-, Wartungs-, Versorgungs- und Versicherungsverträge
  • Laufende Schäden, Handwerksaufträge, Angebote und bekannte Fristen

Was fehlt, wird als offener Übergabepunkt festgehalten. So bleibt sichtbar, welche Informationen noch beschafft oder mit der bisherigen Verwaltung geklärt werden müssen.

ANGEBOTE VERGLEICHEN

Schauen Sie auf die
Zusammenarbeit als Ganzes.

Die monatliche Vergütung ist ein wichtiger Teil Ihrer Entscheidung. Ebenso wichtig ist, welche Leistungen sie umfasst: Wer beantwortet Ihre Fragen? Wie werden Versammlungen vorbereitet? Welche Tätigkeiten werden gesondert berechnet? Wie wird eine größere Maßnahme begleitet?

Lassen Sie sich diese Punkte konkret erklären. Ein passendes Angebot beschreibt Aufgaben und Zuständigkeiten so, dass Sie die spätere Zusammenarbeit daran messen können. Bei Larsen sprechen wir offen darüber, welchen Umfang Ihre Immobilie benötigt und wie dieser vereinbart wird.

HÄUFIGE FRAGEN

Was Sie zum Wechsel
wissen möchten.

Ja. Sie können sich zunächst informieren und ein Gespräch über Ihre Gemeinschaft führen. Die Beauftragung der WEG-Verwaltung setzt anschließend die erforderliche Entscheidung der Eigentümer voraus.

Bei einer WEG sind Abberufung und Verwaltervertrag getrennt zu betrachten. § 26 WEG erlaubt die jederzeitige Abberufung; der Vertrag endet spätestens sechs Monate danach. Für Ihren konkreten Zeitplan sind die Beschlüsse und Vertragsunterlagen zu prüfen.

Nein. Für den Einstieg genügen die Eckdaten und Ihre wichtigsten Anliegen. Welche weiteren Dokumente benötigt werden, klären wir anschließend gezielt mit Ihnen.

Diese Themen gehören ausdrücklich in die Übergabe. Wir klären den Bearbeitungsstand, vorhandene Aufträge, Unterlagen und Zuständigkeiten. Zusätzlicher Aufarbeitungsbedarf wird mit Ihnen besprochen.

Erzählen Sie uns,
was sich ändern soll.

Ob erste Überlegung oder bereits geplanter Wechsel: Wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage und einen passenden nächsten Schritt.